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ZVDH - Überarbeitete Musterverträge für die Kooperation im Bereich PV

13.05.2024
Thomas Münch

 

13. Mai 2024 - PRESSE ZVDH

Überarbeitete Musterverträge für die Kooperation im Bereich PV

Im Rahmen der Kooperation des ZVDH mit dem Zentralverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) wurden die bestehenden Musterverträge für die Zusammenarbeit zwischen Innungsfachbetrieben des Dachdecker- und des Elektrohandwerks aktualisiert. Neu ist, dass es jetzt unterschiedliche Muster für die verschiedenen Arten der Zusammenarbeit gibt: für die Rolle als Haupt- oder Nachunternehmer. Außerdem bietet eine genauere Zuteilung der einzelnen Tätigkeiten mehr Rechtssicherheit für beide Gewerke. Die neuen und mit dem ZVEH abgestimmten Vertragsmuster stehen absofort im Mitgliederbereich unter https://member.dachdecker.de als Download zur Verfügung (Recht/Bau- und Vergaberecht).

Hintergrund der Verbändevereinbarung im Rahmen der Kooperation

Der ZVDH und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) haben mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie der BG BAU eine Vereinbarung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern unterzeichnet. Bestandteile dieser Vereinbarung sind eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten für Dachdecker im Sinne dieser Vereinbarung. Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. April 2024 in Kraft. Die Unterzeichnung fand am 7. März 2024 im Rahmen einer Liveübertragung zwischen den Messen DACH+HOLZ in Stuttgart sowie Light + Building in Frankfurt statt. Mit dieser Vereinbarung wird vertraglich abgesichert, dass Dachdeckerbetriebe elektrotechnische Arbeiten an PV-Anlagen von einer im Dachdeckerbetrieb beschäftigten elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchführen dürfen, wenn:

  • im Dachdeckerbetrieb mindestens eine Elektrofachkraft im Betrieb beschäftigt ist und die Leitung und Aufsicht der EuP übernimmt oder
  • der Dachdeckerbetrieb bezüglich der erforderlichen Elektrofachkraft eine Kooperation mit einem Elektrotechnikbetrieb eingeht. Hierbei muss ein Nachunternehmervertrag zwischen beiden Betrieben geschlossen werden.

Quelle: Pressemitteilung ZVDH, 13. Mai 2024