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ZVDH - SOKA-DACH-Leistungen bei Ausbildungsvergütungen

27.03.2024
Thomas Münch

 

27. März 2024 - PRESSE ZVDH

SOKA-DACH-Leistungen bei Ausbildungsvergütungen

Die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks unterstützt Ausbildungsbetriebe und erstattet nach vollständiger Absolvierung eines Ausbildungsjahres einen Teil der gezahlten Ausbildungsvergütungen.  Erstattet wird ein Betrag, der maximal sieben Monatsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr, fünf Monatsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr und zwei Monatsvergütungen im dritten Ausbildungsjahr der tariflichen Vergütung entspricht.

Voraussetzungen für die Erstattung:

  • Kopie des Ausbildungsvertrages an die überbetriebliche Ausbildungsstätte

  • Nachweis des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses

  • Nachweis über die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung

Bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes erfolgt die Erstattung anteilig an den im jeweiligen Ausbildungsjahr zuletzt ausbildenden Arbeitgeber. Werden dem Auszubildenden aufgrund einer schulischen Qualifikation oder vorherigen Berufsausbildung Ausbildungszeiten angerechnet, erstattet SOKA-DACH den für das erste und zweite Ausbildungsjahr vorgesehenen Betrag. Das Formular, um diese Leistung zu beantragen, ist über die Webseite hier abrufbar: https://soka-dach.de/leistungen/ausbildungberufsbildung/

Dachdecker-Azubis erhalten seit 01. Oktober 2023 folgende monatliche Ausbildungsvergütungen:

1. Ausbildungsjahr:           860,00 Euro

2. Ausbildungsjahr:        1.040,00 Euro

3. Ausbildungsjahr:        1.320,00 Euro

Dachdecker-Vergütung im Vergleich  

 Ausbildungsvergütung im Dachdeckerhandwerk: Ganz weit oben! Grafik: BiBB

 

Quelle: Pressemitteilung ZVDH, 27. März 2024