ZVDH - SOKA-DACH-Leistungen bei Ausbildungsvergütungen
27. März 2024 - PRESSE ZVDH
SOKA-DACH-Leistungen bei Ausbildungsvergütungen
Die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks unterstützt Ausbildungsbetriebe und erstattet nach vollständiger Absolvierung eines Ausbildungsjahres einen Teil der gezahlten Ausbildungsvergütungen. Erstattet wird ein Betrag, der maximal sieben Monatsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr, fünf Monatsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr und zwei Monatsvergütungen im dritten Ausbildungsjahr der tariflichen Vergütung entspricht.
Voraussetzungen für die Erstattung:
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Kopie des Ausbildungsvertrages an die überbetriebliche Ausbildungsstätte
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Nachweis des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses
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Nachweis über die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung
Bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes erfolgt die Erstattung anteilig an den im jeweiligen Ausbildungsjahr zuletzt ausbildenden Arbeitgeber. Werden dem Auszubildenden aufgrund einer schulischen Qualifikation oder vorherigen Berufsausbildung Ausbildungszeiten angerechnet, erstattet SOKA-DACH den für das erste und zweite Ausbildungsjahr vorgesehenen Betrag. Das Formular, um diese Leistung zu beantragen, ist über die Webseite hier abrufbar: https://soka-dach.de/leistungen/ausbildungberufsbildung/
Dachdecker-Azubis erhalten seit 01. Oktober 2023 folgende monatliche Ausbildungsvergütungen:
1. Ausbildungsjahr: 860,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.040,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.320,00 Euro
Dachdecker-Vergütung im Vergleich
Ausbildungsvergütung im Dachdeckerhandwerk: Ganz weit oben! Grafik: BiBB
Quelle: Pressemitteilung ZVDH, 27. März 2024