Titelbild zum News-Artikel ZVDH- Lärmschutz planen

ZVDH- Lärmschutz planen

05.06.2024
Thomas Münch

 

05. Juni 2024 - PRESSE ZVDH

Lärmschutz planen

Lärm kann das Gehör irreversibel schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt eine Checkliste, mit der sie die Lärmschutzmaßnahmen planen sowie den richtigen Gehörschutz auswählen können. In einer Arbeitsumgebung, die regelmäßig unter Lärmeinwirkung steht, besteht für die Beschäftigten die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit. Diese Berufskrankheit entsteht schleichend und ist nicht umkehrbar. Es gibt allerdings eine ganze Reihe von Möglichkeit, um die Belastungen für das Gehör zu minimieren.

Auf Baustellen

  • Verwendung von lärmgeminderten Maschinen
  • Verwendung von lärmgeminderten Kreissägeblättern oder Trennscheiben
  • Verwendung der für die Tätigkeit erforderlichen passenden Maschine (keine Überdimensionierung)
  • Kennzeichnung von Lärmbereichen: Arbeitsbereiche, die die Lärmschutzgrenzen (ab 85 Dezibel am Tag und 137 Dezibel in der Spitze) überschreiten, sind mit dem Hinweis: „Gehörschutz tragen“ zu kennzeichnen und entsprechend abzugrenzen.
  • Vermeidung lärmintensiver Einsätze durch flexible Arbeitszeiten oder Rotationsprinzip

 Der individuelle Schutz

Sollten die technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht ausreichen, ist der Schutz durch die persönliche Schutzausrüstung sicherzustellen. Sobald der tägliche Lärmpegel auf 85 Dezibel ansteigt, wird das Tragen dieses Schutzes obligatorisch und muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in CE-geprüfter Qualität zur Verfügung gestellt werden.

Checkliste Gehörschutz

 Nicht jeder Gehörschutz ist für jeden Zweck ideal. Für die Wahl des richtigen Gehörschutzes ist es sinnvoll, die Gegebenheiten und Anforderungen jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln. Dabei helfen folgende Fragen:

  • Wie hoch ist die Tages-Lärmexposition?
  • Müssen wichtige Informationen trotz Lärm hörbar sein?
  • Müssen Warnsignale erkannt werden?
  • Müssen Schallquellen geortet werden können?
  • Ist Kommunikation erforderlich?
  • Wird bei Hitze gearbeitet?
  • Ist der Arbeitsplatz besonders staubig?
  • Wurden die Mitarbeitenden bei der Auswahl des Gehörschutzmodells miteinbezogen?
  • Wurden die Mitarbeitenden in der Anwendung und dem Einsatz es Gehörschutzes unterwiesen?

Über den QR-Code geht es direkt zu Checkliste der BG B

 

Quelle: Pressemitteilung ZVDH, 05. Juni 2024