Titelbild zum News-Artikel ZVDH-Infoblätter zur Lkw-Maut ab 01. Juli 2024 erschienen

ZVDH-Infoblätter zur Lkw-Maut ab 01. Juli 2024 erschienen

26.07.2024
Thomas Münch

 

26. Juli 2024 - PRESSE ZVDH

ZVDH-Infoblätter zur Lkw-Maut ab 01. Juli 2024 erschienen

Wann gilt die Handwerkerausnahme?

Die Handwerkerausnahme greift, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren und Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung derLeistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden, unabhängig davon, ob der Fahrer an der Herstellung beteiligt war. Ebenso sind Fahrten zum Verbringen von Abfallmaterialien sowie Leerfahrten im Zusammenhang mit handwerklichen Tätigkeiten von der Ausnahme umfasst. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.

Bei Mautkontrollen ist nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise sind in deutscher Sprache (ggf.übersetzt) vorzulegen.

Wann gilt die Handwerkerausnahme nicht?

Die Handwerkerausnahme greift nicht bei gewerblichen Transporten für Dritte (auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb) sowie bei der Lieferung von industriell gefertigten Gütern.

Voranmeldung zur Handwerkerausnahme

Es wird empfohlen, sich vorab im neu eingerichteten Portal des Mautdienstleisters Toll Collect anzumelden, um späteren bürokratischen Aufwand und Kontrollen zu vermeiden. Die Voranmeldung ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die Prozesse erheblich. Die Registrierung kann auch für allgemeine Ausnahmen vorgenommen werden wie für Fahrzeuge, die gänzlich aus der Mautpflicht fallen, z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder emissionsfreie Fahrzeuge; letztere sind bis 31. Dezember 2025 von der Lkw-Maut befreit. Wichtig: Durch die Voranmeldung wird man nicht automatisch Kunde von Toll Collect – das passiert erst bei einer Registrierung zur Mautzahlung.

ZVDH-Infoblätter in Lang- und Kurzfassung

 

Bild: Sparrer GmbH, Essen

Im internen Mitgliederbereich des ZVDH (https://member.dachdecker.de/) stehen zwei  Infoblätter (Stand Juni 2024) zur Verfügung:

1. Lkw-Maut – Mautpflicht-Ausdehnung ab 01. Juli 2024 und Handwerkerausnahme (ausführlich)
2. Lkw-Maut – Kurzprüfung: Bin ich von der Mautpflicht ab 1. Juli 2024 betroffen? (kurz und prägnant)

Diese Infoblätter helfen, schnell und einfach zu prüfen, ob der eigene Betrieb von der neuen Mautpflicht betroffen ist, wie die Handwerkerausnahme genutzt werden kann und was zu beachten ist.

 

Quelle: Pressemitteilung ZVDH, 26. Juli 2024