ZVDH - Infoblätter zur E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine grundsätzliche Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in Kraft. Es gelten dabei Übergangsfristen bis 31. Dezember 2027. Im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen (B2B-Bereich) müssen E-Rechnungen ab 1. Januar 2025 zwingend ohne Zustimmung angenommen werden. Dies gilt für alle inländischen Unternehmen. Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts wie Verbände, Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern sind ebenso von der Pflicht betroffen.
Der ZVDH hat die wichtigsten Fakten in zwei Infoblättern zusammengestellt:
1. Die Kurzfassung (2 Seiten) gibt einen Überblick zu den Vorgaben bzgl. Eingang und Ausgang von Rechnungen und listet auf, was spätestens bis 1. Januar 2025 erledigt werden muss.
2. Die Langfassung (12 Seiten) behandelt im 1. Teil die formalen Vorgaben zur E-Rechnung (Seiten 1-6) und gibt im 2. Teil eine Praxishilfe zur Umstellung auf die E-Rechnung (Seiten 6-11).
Das Bundesfinanzministerium hat zudem Mitte Oktober 2024 eine Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben) zur Einführung der E- Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht. Alle Dokumente sind im internen Mitgliederbereich abrufbar im Bereich Recht // Steuer- und Wirtschaftsrecht. https://member.dachdecker.de