Titelbild zum News-Artikel ZVDH - Allianz für Vergaberecht: Gemeinsame Erklärung

ZVDH - Allianz für Vergaberecht: Gemeinsame Erklärung

05.06.2024
Thomas Münch

 

05. Juni 2024 - PRESSE ZVDH

Allianz FÜR Vergaberecht: Gemeinsame Erklärung

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden hat eine Gemeinsame Erklärung veröffentlicht, um die Bundesregierung an den Auftrag zu erinnern, das Vergaberecht zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die Erklärung weist unter anderem darauf hin, dass Rechtsanwendung Vorrang vor Rechtsänderung haben muss. Dafür sind Kenntnisse der rechtlichen Möglichkeiten, ein entsprechender Gestaltungswille und ausreichend personelle und technische Ressourcen unerlässlich. Daneben fordert die Erklärung möglichst einfache, bundesweit geltende, praxisgerechte Vergabevorschriften. Bei öffentlichen Auftragsvergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte soll bei Bauleistungen die VOB/A, Abschnitt 1 bundesweit einheitlich zur Anwendung kommen. Auch der ZVDH hat die Gemeinsame Erklärung mitunterzeichnet. „Auch wenn nur rund 12 % unserer Dachdeckerbetriebe an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, war es uns doch wichtig, diesem Bündnis beizutreten und die Regierung an ihr Versprechen zu erinnern. Es muss für kleine Betriebe machbar sein, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Nur so gibt es einen fairen Wettbewerb. Nicht zuletzt muss sich die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand verbessern. Durch Zahlungsverzug geraten gerade kleine Handwerksbetriebe immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten. Zudem sinkt dadurch auch die generelle Bereitschaft zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen“, erklärt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx.

Ulrich Marx: „Es muss für kleine Betriebe machbar sein, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Nur so gibt es einen fairen Wettbewerbs.“

Inhalte der Gemeinsamen Erklärung.

Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Aufträge und Konzessionen vergeben werden. Dabei sollen faire Wettbewerbsbedingungen und transparente Verfahren eingehalten werden. Dadurch wird Korruption und bevorzugte Behandlung von bestimmten Unternehmen verhindert. Damit diese Grundsätze wirksam sind, dürfen öffentliche Aufträge nicht immer mehr vom Vergaberecht ausgenommen werden. Sonst haben seriöse Unternehmen keinen Anreiz mehr, sich an den Vergabeverfahren zu beteiligen.

Auch die aktuellen Bemühungen, das Vergaberecht zu vereinfachen und Verfahren schneller zu machen, müssen im Einklang mit den genannten Grundsätzen stehen. Dabei sollte die Anwendung des bestehenden Rechts Vorrang haben. Dafür sind Kenntnisse über die rechtlichen Möglichkeiten, der Wille zur entsprechenden Umsetzung und ausreichend personelle und technische Ressourcen notwendig.

Eine wirkliche Vereinfachung bedeutet auch, den komplizierten Regelungen im Bereich kleinerer Aufträge entgegenzuwirken. Im Interesse von Auftraggebern und Unternehmen fordern wir daher den Bund und die Bundesländer auf, auch für Aufträge unterhalb der europäischen Schwellenwerte einheitliche und einfache Vergaberegeln zu schaffen. Diese sollten praxisgerecht eingehalten und bei Bedarf überprüft werden können. Es bietet sich an, bestehende Regelungen wie die Unterschwellenvergabeordnung und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen bundesweit einheitlich anzuwenden, um eine gemeinsame Grundlage zu schaffen.

Hintergrund Schwellenwert

Der europäische Schwellenwert ist ein Wert im Vergaberecht, der festlegt, ab welchem Auftragswert europaweite Ausschreibungsregeln gelten. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass alle Unternehmen in der Europäischen Union die gleiche Chance haben, einen öffentlichen Auftrag zu erhalten, unabhängig davon, in welchem Land sie ansässig sind. Wenn ein Auftrag den Schwellenwert überschreitet, muss er also europaweit ausgeschrieben werden.

Die aktuellen Schwellenwerte (Stand 1.1.2024) für

  • Bauleistungen:                                   5.538.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungen:           221.000 Euro

 

Unterzeichnende Verbände

  • Bitkom
  • Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung
  • Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
  • Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft Bundesverband der Deutschen Industrie
  • Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz
  • Deutscher Stahlbau-Verband
  • Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie
  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
  • Transparency International Deutschland
  • Verband der Automobilindustrie
  • Verband der Elektro- und Digitalindustrie
  • Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
  • Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks
  • Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
  • Zentralverband Sanitär Heizung Klima
  • Zentralverband Schilder und Lichtreklame

Quelle: Pressemitteilung ZVDH, 05. Juni 2024