Titelbild zum News-Artikel ZDH - Bundesrat stimmt über Änderung der Gefahrstoffverordnung

ZDH - Bundesrat stimmt über Änderung der Gefahrstoffverordnung

22.10.2024
Thomas Münch

 

08. Juli 2024 - Einigung auf den Regierungsentwurf für den Haushalt 2025, den Nachtragshaushalt 2024
und die Wachstumsinitiative

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2024 über die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (BR-Drucksache
304/24) abgestimmt. Wie zuletzt mit Rundschreiben 75/24 vom 8. Oktober 2024 berichtet, standen auch eine Reihe von Änderungsanträgen zur vorgelegten Verordnung mit zur Abstimmung,
unter anderem Anträge aus Bayern und Rheinland-Pfalz, die die stärkere Inverantwortungnahme der Veranlasser von Bautätigkeiten zum Ziel hatte. Leider haben diese
Anträge keine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Nur der Änderungsantrag zu § 6, durch welchen klargestellt werden soll, dass Erkundung zum Auftragsvolumen gehört, wenn sie
zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung notwendig ist und dann auch vom Veranlasser zu zahlen ist, fand eine Mehrheit im Bundesrat.


Im Rahmen der Entschließungsanträge bestätigt der Bundesrat, dass sich die vorgesehene Mitwirkungspflicht nur auf die Weitergabe von Informationen beschränkt und „die Verpflichtung
der Veranlasser […] damit hinter den Ergebnissen des Asbestdialogs zurück [bleibt], der auch eine anlassbezogene Erkundung und damit Beprobung durch den Veranlasser
für angezeigt hielt“ (Seite 11, Ziffer 1 des Beschlusses des Bundesrats). Mit Blick auf die Ergebnisse des Asbestdialogs zu einer Mitwirkungspflicht der Veranlasser bittet der
Bundesrat die Bundesregierung Auswertungen zu den asbestbedingten Berufskrankheiten vorzunehmen und zu bewerten, ob und in welchem Rahmen eine anlassbezogene Erkun-dung durch die Veranlasser zur Erfüllung der Ziele der Verordnung angezeigt sind.


Aufgrund der Änderungen, die durch den Bundesrat beschlossen wurden, muss nun das Bundeskabinett den Beschluss des Bundesrates genehmigen. Erst danach kann die Rechts-verordnung nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Der Zeitpunkt der Verkündung steht der-zeit noch nicht fest. Wir informieren Sie rechtzeitig über das Inkrafttreten. Auch wenn die Bundesratsabstimmung nicht das von uns erhoffte Ergebnis gebracht hat, bedankt sich der ZDH nochmals für Ihre Unterstützung auf Landesebene.

Anmkerung:
Auch Ihr Landeesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Sachsen hatte sich mit zwei Schreiben an die Landesregierung gewandt und die Forderungen unseres Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks als auch des ZDH unterstützt.

Quelle: ZDH, 22. Oktober 2024

 

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