ZDH - Bundesrat stimmt dem Jahressteuergesetz 2024 zu - Information für Innungen - Frist zu Anwendung dees § 2b UStG verlängert sich erneut
Das Jahressteuergesetz 2024 hat den Bundesrat passiert. Damit verlängert sich die Frist zur Anwendung des § 2b UStG um weitere zwei Jahre.
Nachdem der Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 am 18.10.2024 beschlossen hatte, hat der Bundesrat am 22.11.2024 dem Gesetz seine Zustimmung erteilt. Wir haben Sie mit Rundschreiben IV202431_01-02 vom 18.10.2024 über die Inhalte des Jahressteuergesetzes 2024 informiert, das nun unverändert in Kraft treten kann.
Hervorzuheben ist, dass sich mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2024 die Übergangsfrist für die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG durch Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften) erneut um zwei Jahre verlängert, diesmal bis zum 31.12.2026. Wir bitten die uns angeschlossenen Innungen und Kreishandwerkerschaften dies zu beachten.
Quelle: ZDH, 29. November 2024
Weiterführende Informationen:
Einen Überblick über weitere Änderungen hat der ZDH auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt: HIER KLICKEN.