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LIV DDH Sachsen - Ausgabe 27/2024 - Bau- und Vergaberecht - "Gebäudetyp-E-Gesetz"

07.08.2024
Thomas Münch

 

07. August 2024 - NEWS für Mitlgliedsbetriebe

Anfang Juli hat das Bundesjustizministerium (BMJ) den Referentenentwurf eines „Gebäudetyp-E-Gesetzes“ vorgelegt. Der Gebäudetyp steht dabei nicht für eine neue Energieeffizienzklasse, sondern für „einfach“ oder „experimentell“. Dahinter steht das Bestreben der Bundesregierung, Bauen insgesamt schneller und einfacher zu machen und Regelungen abzubauen.

Hintergrund

Nach derzeit geltendem Recht (§ 633 BGB) können die Vertragsparteien durch sogenannte Beschaffenheitsvereinbarungen (im Dachdeckerhandwerk besser bekannt als „Sondervertragliche Lösungen“) von den aRdT abweichen. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Auftragnehmer nachweist, den Kunden ausreichend über sämtliche Risiken und Konsequenzen eines Abweichens von den aRdT aufgeklärt zu haben.

Die neue Gesetzesregelung will künftig Abweichungen von den aRdT unter vereinfachten Voraussetzungen zulassen.

Was es konkret damit auf sich hat? Darüber informiert das heutige Rundschreiben seine Mitglieder.

LIV_RS_27/2024

Rundschreiben