Titelbild zum News-Artikel LIV DDH Sachsen - Ausgabe 18/2024 - Neuerungen Gerüstbau ab 07/2024

LIV DDH Sachsen - Ausgabe 18/2024 - Neuerungen Gerüstbau ab 07/2024

05.06.2024
Thomas Münch

 

05. Juni 2024 - NEWS für Mitgliedsbetriebe

Ab 1. Juli 2024 wird das Übergangsgesetz dahingehend geändert, dass es ab diesem Zeitpunkt anderen Handwerken als dem Gerüstbau nur noch erlaubt ist, Arbeits- und Schutzgerüste im Zusammenhang mit der eigenen Leistungserbringung aufzustellen. 

Erfahrt in unserem aktuellem Rundschreiben für das sächische Dachdeckerhandwerk mit der Ausgabe 18/2024 was es genau ab dem 01. Juli 2024 zu beachten gilt.

Dresden, 05. Juni 2024

LIV_RS_18/2024

Rundschreiben