Titelbild zum News-Artikel LIV DDH Sachsen - Ausgabe 08/2024 - LKW-Maut ab 3,5 t und Handwerkerausnahme - Nutzen Sie die Webinar-Termine

LIV DDH Sachsen - Ausgabe 08/2024 - LKW-Maut ab 3,5 t und Handwerkerausnahme - Nutzen Sie die Webinar-Termine

20.03.2024
Thomas Münch

 

20. März 2024 - NEWS für Mitlgliedsbetriebe

Voraussichtlich ab 01. Juli 2024 wird die Bundesfernstraßenmaut auf den Bereich über 3,5 t bis unter 7,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ausgedehnt. Bitte beachten Sie, dass diese Mautpflicht nur relevant wird, wenn auch das „Motorfahrzeug“ über 3,5 t tzGm aufweist. Nur in diesem Fall wird die tzGm eines Anhängers mitgezählt.

Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab.

Dresden, 20. März 2024

Rundschreiben