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LIV DDH Sachsen - Ausgabe 07/2024 - Das Materialgarantiesystem wird um die innovative Materialgarantie erweitert

13.03.2024
Thomas Münch

 

13. März 2024 - NEWS für Mitlgliedsbetriebe

Die Materialgarantie ist im Dachdeckerhandwerk und beim Handel stets eine feste Größe und schützt die  Dachdeckerinnungsbetriebe mit knapp 900 hinterlegten Produkten aktiv vor Material-fehlern. Der Schutz der Materialgarantie hält sechs Jahre nach Gefahrübergang des Produktes und das auch im Falle einer Insolvenz des Herstellers. Dem Dachdeckerinnungsbetrieb stehen neben dem Material dann auch die Ein- und Ausbaukosten inklusive Gerüst zu.
Um die Materialgarantie im Fall der Fälle nutzen zu können, muss das Produkt u.a. nach den anerkannten Regeln der Technik und den Angaben des Herstellers verarbeitet worden sein. Und genau an dieser Stelle schließt das System innovative Produkte aus. Denn Innovation und anerkannte Regel der Technik bilden per Definition einen Widerspruch. Um auch neuere Produkte ohne langjährige Erfahrungswerte verarbeiten zu können, braucht der Dachdecker-innungsbetrieb gerade für diese Produkte, die sich nicht auf den ersten Blick einschätzen lassen und nicht vom Regelwerk erfasst sind, einen besonderen Schutz.


Die innovative Materialgarantie


Das Grundprinzip, den Dachdeckerinnungsbetrieb vor Materialfehlern zu schützen, bleibt gleich. Die wichtigsten Änderungen sind in der untenstehenden Tabelle gegenübergestellt. Die verlängerte Garantiezeit, wie in Zeile 1 der Tabelle beschrieben, soll die fehlende Erfahrung zumindest in Teilen kompensieren und einen Anreiz darstellen, sich mit diesen Produkten auseinander zu setzen.

Nähere Informationen finden sich in der Anlage.

Dresden, 13. März 2024

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