Titelbild zum News-Artikel LIV DDH Sachsen - Ausgabe 04/2024 - Förderungen energetische Sanierung im Dachdeckerhandwerk

LIV DDH Sachsen - Ausgabe 04/2024 - Förderungen energetische Sanierung im Dachdeckerhandwerk

08.02.2024
Thomas Münch

 

08. Februar 2024 - NEWS für Mitlgliedsbetriebe

Am 1. Januar 2024 ist die vom BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) überarbeitete Förderrichtlinie zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) in Kraft getreten. Hierzu hatten wir bereits mit unserem Rundschreiben 01/2024 vom 03.01.2024 informiert.

Die Neuregelung betrifft die für das Dachdeckerhandwerk wichtige Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert dabei weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Die Richtlinie gilt nur für Bestandsgebäude, also für fertiggestellte Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

In unserem Rundschreiben erfahrt ihr:

  1. Ist der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen auch künftig bis zu 20 %?
  2. Welche wichtigen Änderungen gibt es bei der Antragstellung?
  3. Musterformulierungen unseres ZVDH für aufschiebende und auflösende Bedingungen
  4. Einschätzung unseres ZVDH zu den Neuregelungen

Dresden, 08. Februar 2024

Rundschreiben