Titelbild zum News-Artikel LIV DDH Sachsen - Ausgabe 01/2024 - Sparbeschlüsse zum Bundeshaushalt 2024 – Auswirkungen auf das Dachdeckerhandwerk

LIV DDH Sachsen - Ausgabe 01/2024 - Sparbeschlüsse zum Bundeshaushalt 2024 – Auswirkungen auf das Dachdeckerhandwerk

03.01.2024
Thomas Münch

 

03. Januar 2024 - NEWS für Mitlgliedsbetriebe

die Bundesregierung hat sich nach langen Verhandlungen auf die Eckpunkte für einen überarbeiteten Haushaltsentwurf 2024 verständigt. Nach den Plänen der Ampelregierung müssen im kommenden Jahr 17 Milliarden Euro im Bundeshaushalt eingespart werden.

Betroffenheit im Bereich der Gebäudeenergie
Die beim Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zugesagte Förderung wird aufrechterhalten.

Durch die Ausgabenkürzungen insbesondere beim Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind aber mehrere für das Dachdeckerhandwerk wichtige Punkte betroffen:

  • Der von der Bundesregierung zugesagte Zuschuss in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zur Senkung der Netzentgelte beim Strom wird gestrichen. Damit steigen die Stromkosten sowohl für private als auch für betriebliche Verbraucher. Die Netzentgelte werden von 3,12 Ct./kWh in diesem Jahr auf 6,43 Ct. steigen.

 

  • Der CO2-Preis wird im Jahr 2024 auf 45 Euro/t. angehoben. Damit werden voraussichtlich die Preise für Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl steigen. Experten schätzen die Preissteigerung bei einem Liter Diesel auf rund 4,8 Ct. gegenüber dem heutigen Preis. Bei Erdgas steigen die Kosten voraussichtlich um 0,36 Ct./kWh.

 

  • Die wichtigste Streichung betrifft die beim Wohnbaugipfel beschlossenen Ausweitungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu gehört auch die vorgesehene Aufstockung beim Sanierungsfördersatz von 20 % auf 30 % (inkl. Individueller Sanierungsfahrplan = ISFP). Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise beim Neubau ist diese Kürzung nicht nachvollziehbar. Positiv zu werten ist die Tatsache, dass immerhin das bisherige Fördervolumen bei der Gebäudehülle (z. B. Einzelmaßnahmen im Bereich der Dämmung von Dächern und Fassaden) beibehalten wird. Nicht durchsetzen konnte sich das Dachdeckerhandwerk mit der Forderung, die Förderung der Energieberatung durch Energieeffizienzexperten auch dann zu ermöglichen, wenn dieser bzw. ein mit ihm verbundenes Unternehmen die Sanierung anschließend durchführt. Die BEG sieht vor, Energieberatungen künftig nur noch vorhabenbezogen unabhängig zu fördern.


Ihr ZVDH hat uns den BEG-Entwurf übermittelt. Danach wird die neue BEG voraussichtlich ab 01.01.2024 wirksam sein. Anliegend finden Sie dazu den Text sowie eine Änderungssynopse der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“. Der Text der Richtlinie steht noch unter dem Vorbehalt der finalen Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages. Dieser wird im Umlaufverfahren entscheiden. Die BEG EM Richtlinie ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Dresden, 03. Januar 2024

Rundschreiben