BG BAU - Pressemitteilung - Sondernewsletter Asbest beim Bauen im Bestand
Für viele ist Asbest ein Problem der Vergangenheit – wurde das Herstellen, Inverkehrsbringen und Nutzen des Baustoffs doch 1993 in Deutschland verboten. Tatsächlich sind aber immer noch Millionen Bestandsgebäude mit dem ehemaligen „Wunderstoff“ belastet. Nicht nur bei Abriss und Rückbau, auch bei Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten können Asbestfasern freiwerden und die Gesundheit der Beschäftigten gefährden.
Die Gefahrstoffverordnung von Dezember 2024 hat neue Regelungen für den Umgang mit dem gefährlichen Baustoff erlassen. In diesem Newsletter informieren wir Sie über die Neuerungen und die Angebote der BG BAU, die Sie bei der Umsetzung der Vorgaben unterstützen. Eine gute Übersicht bietet auch unsere neue Webseite zum Thema „Asbest“.
Zur Themenseite der BG BAU: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/asbest