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BG BAU: Maßnahmen auf Baustellen gegen UV-Strahlung und Hitze jetzt planen

04.04.2024
Thomas Münch

 

04. April 2024 - PRESSEMITTEILUNG BG BAU

„Natürliche UV-Strahlung ist die Hauptursache für die Entstehung von weißem Hautkrebs. Schon jetzt ist die Hauterkrankung die zweithäufigste angezeigte Berufskrankheit bei der BG BAU. Trotzdem wird die Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung noch immer unterschätzt“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention bei der BG BAU. Und weiter: „Dass die Sonne nur schädigt, wenn es heiß ist, ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Schon jetzt ist für die Haut eine kritische Zeit. Nach einem grauen Winter treibt es die Menschen häufiger ins Freie, doch auch im April ist die Sonne oft schon so kräftig, dass die Haut dadurch Schaden nimmt. Exponierte Stellen, wie Stirn, Ohren oder der Nacken sind besonders gefährdet. Dabei können sie schon mit einfachen Mitteln geschützt werden.“

Die Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Beschäftigten mit verschiedenen Maßnahmen vor der Gefährdung durch UV-Strahlung schützen. Eine wichtige Rolle bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen spielt der UV-Index. Bereits ab UV-Index 3 muss die Haut vor UV-Strahlung geschützt werden. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen TOP-Prinzip. Demnach müssen zunächst technische Maßnahmen eingesetzt werden, dann folgen organisatorische Schutzmaßnahmen. Reichen technische und organisatorische Elemente zum Schutz der Beschäftigten nicht aus, müssen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Technisch, organisatorisch und persönlich vor der Sonne schützen

  • Technische Maßnahmen, um Sonnenbestrahlung zu vermeiden, sind etwa Sonnensegel, Wetterschutzzelte oder andere Arbeitsmittel zur Verschattung.
  • Organisatorische Maßnahmen vermeiden, wenn es möglich ist, dass Beschäftigte Tätigkeiten in den Monaten März bis Oktober im Freien ausführen, wenn die UV-Strahlung der Sonne besonders intensiv ist. So könnten Arbeiten im Freien bereits früh am Morgen starten oder vorbereitende Tätigkeiten ins Gebäudeinnere verlegt werden.
  • Persönliche Maßnahmen sind zum Beispiel der Schutz mit langer Kleidung, einer Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, einer geeigneten Sonnenbrille und die Verwendung von wasserfester UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30), an den Stellen, die nicht bedeckt werden können.

Sommer, Sonne, Schutzpaket

Die BG BAU unterstützt Unternehmen dabei, Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlen umzusetzen. Daher können ab sofort wieder die UV-Schutzpakete der BG BAU bestellt werden – solange der Vorrat reicht. Sie sind für die Mitgliedsunternehmen der BG BAU kostenfrei. Hier geht es zur Online-Bestellung: www.bgbau.de/uv-schutz-paket.

Die UV-Schutzpakete beinhalten je eine Kühltasche, eine UV-Schutzbrille, wasserfeste UV-Schutzcreme und Informationsmaterial. Mit den UV-Schutzpaketen will die BG BAU den steigenden Zahlen von Hautkrebs entgegenwirken und alle am Bau Beteiligten sensibilisieren.

Weitere Informationen:

Themenseite der BG BAU zum Schutz vor UV-Strahlung: www.bgbau.de/uv-schutz

Informationsmaterial der BG BAU zum Thema Schutz vor UV-Strahlung der Sonne

Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung von Beschäftigten

Förderung durch Arbeitsschutzprämien für Verschattung und Sonnen-Hitze-Schutz

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 584.000 Betriebe und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

 

Quelle: Pressemitteilung BG Bau, 04. April 2024