Titelbild zum News-Artikel BG BAU - Cannabis am Arbeitsplatz: Beschäftigte für Risiken sensibilisieren - BG BAU stellt Plakate vor

BG BAU - Cannabis am Arbeitsplatz: Beschäftigte für Risiken sensibilisieren - BG BAU stellt Plakate vor

23.07.2024
Thomas Münch

 

23. Juli 2024- PRESSEMITTEILUNG BG BAU

Cannabis am Arbeitsplatz: Beschäftigte für Risiken sensibilisieren

Berlin, 23.07.2024 – Im Juni ist das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Denn Rausch- und Suchtmittel können dazu führen, dass Beschäftigte nicht nur sich, sondern auch andere gefährden. Neben der Empfehlung, den Umgang mit Cannabis in Betrieben zu untersagen und Regelungen zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz zu treffen, stellt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) nun auch Plakate zur Sensibilisierung der Beschäftigten bereit.

Cannabis hat am Arbeitsplatz grundsätzlich nichts zu suchen. Im Arbeitskontext gilt die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention", wonach Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Daher unterstützt die BG BAU eine Null-Toleranz-Politik beim Thema Rauschmittel am Arbeitsplatz.

Inzwischen wurden Details zum Cannabiskonsum gesondert geregelt. So hat der Arbeitgeber gemäß § 5 der Arbeitsstättenverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauchen und Dämpfe von Tabak- aber auch von Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind.

Jüngst erst wurde im Straßenverkehrsgesetz ein zulässiger Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blut festgelegt. Demnach gilt man noch als fahrtüchtig, wenn der THC-Grenzwert nach Cannabiskonsum im Blutserum unter 3,5 ng/ml liegt. Dieser Grenzwert ist gemäß Gesetzesbegründung vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.

Unterstützung für Unternehmen

Wer am Bau auf einem Gerüst, auf dem Dach oder an Maschinen arbeitet, ist darauf angewiesen, dass er Risiken und Gefahren richtig wahrnimmt und einschätzt. Cannabiskonsum beeinträchtigt die Wahrnehmung und die Reaktionszeit. Das kann auf sich ständig verändernden Baustellen schnell zur Unfallgefahr werden.

Die BG BAU empfiehlt Unternehmen eine Betriebsanweisung oder vergleichbare Regelungen zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz, die auch das Thema Cannabis einschließen. Außerdem sollten Arbeitgeber ihre Beschäftigten im Hinblick auf die Risiken informieren und sensibilisieren. Die BG BAU unterstützt dabei mit einem umfassenden Angebot auf ihrer Webseite sowie neuen Plakatmotiven zum Aushang im Betrieb. Diese können von Mitgliedsunternehmen kostenfrei bestellt werden.

Weitere Informationen

Themenseite der BG BAU: Cannabis am Arbeitsplatz

Plakatmotiv „Alles klar bei dir?“

Plakatmotiv „High Risk“

Plakatmotiv „Kiffen verboten“

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

 

Quelle: Pressemitteilung BG Bau, 17. Juli 2024